Wie gehen Sie vor, um eine Gefährdungsbeurteilung für den Rettungsdienst zu erstellen?
Bei der sicherheitstechnischen Betreuung verschiedener Rettungsdienste mussten wir feststellen, dass das Thema Gefährdungsbeurteilung im Rettungsdienst doch recht stiefmütterlich behandelt wird.
- Viele kennen sich damit nicht aus.
- Wie geht man vor?
- Was ist zu beachten?
- Welche Gefährdungen und Schutzziele gibt es?
Letztendlich ist das Thema sehr komplex.
Eine sehr gute Hilfestellung bietet die Seite www.sicherer-rettungsdienst.de.
Hier haben die BGW und die Unfallkasse NRW ganze Arbeit geleistet und bieten eine Fülle von Informationen rund um die Gefährdungen im Rettungsdienst.
Mit Hilfe dieses Artikels möchten wir Ihnen einen Überblick über die Gefährdungen im Rettungsdienst geben – und auch, wie Sie vorgehen können, wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung (im Folgenden kurz: GB) erstellen wollen.
Die Schritte, die für alle Gefährdungsbeurteilungen gelten, gelten auch für die GB Rettungsdienst (Link zu https://si-teichmann.de/die-gefaehrdungsbeurteilung/):
Schritt 1: Vorbereiten – Tätigkeiten und Arbeitsbereiche festlegen und dokumentieren.
Sie können Arbeitsbereiche, Arbeitsplätze und Tätigkeiten beurteilen. Berücksichtigen Sie an dieser Stelle auch besondere Personengruppen, wie Schwangere.
Folgende Arbeitsbereiche / Arbeitsplätze in einer Rettungswache werden von sicherer-rettungsdienst.de benannt:
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- Bereitschafts-, Ruhe- und Pausenraum
- Desinfektionsbereich
- Dienstraum (Bildschirm- und Büroarbeitsplatz)
- Eingang und Verkehrswege
- Fahrzeughalle
- Fenster
- Gefahrstofflager
- Hofbereich und Zuwegung
- Putzmittelraum
- Sanitär- und Umkleideräume (Schwarz-Weiß-Trennung)
- Schulungsraum
- Waschhalle und Fahrzeugdesinfektion
- Werkstatt und Lager
Selbstverständlich werden nur die Arbeitsbereiche und Arbeitsplätze bewertet, die in der jeweiligen Rettungswache auch vorhanden bzw. erforderlich sind.
Das heißt: Im ersten Schritt muss festgestellt werden, ob alle Arbeitsbereiche und Arbeitsplätze vorhanden sind, die es geben soll (z.B. braucht es einen Bereitschaftsraum und wenn ja: gibt es ihn?)
Und entsprechen ihre Gestaltung und Ausstattung den Anforderungen?
Zum Glück hilft auch hier die Seite sicherer-rettungsdienst.de weiter, die genau beschreibt, ob und unter welchen Bedingungen bestimmte Arbeitsbereiche oder Arbeitsplätze vorhanden sein müssen.
Folgende Tätigkeiten sind im Rettungsdienst zu finden:
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- Fahren
- Fahrerverantwortung
- Fahrzeughalterverantwortung und -verpflichtung
- Multikopter (Drohnen)
- Rettungsleitstelle
- Umgang mit Patienten
- Auch hier gilt es zu prüfen: Treffen diese Tätigkeiten auf Ihre Wache zu?
- Und: fehlen möglicherweise noch Tätigkeiten?
Schritte 2 und 3: In den nächsten beiden Schritten erfolgt die systematische Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsfaktoren sowie die Ermittlung von Gefahrenquellen und Gefährdungsbedingungen.
Hier zunächst ein Überblick über die Gefährdungen im Rettungsdienst:
- Gefährdungen durch ergonomische Faktoren: schwere körperliche Arbeit (Rückenbelastung im Rettungsdienst, schwergewichtige Patienten), Bildschirmarbeitsplatz (vor allem Leitstelle), Informationsaufnahme, Wahrnehmungsumfang, Klima (am Arbeitsplatz und bei Rettungstätigkeiten).
- Gefährdungen durch Stoffe: Hautbelastungen (Desinfektion, Tragen von Schutzhandschuhen)
- Gefährdungen durch Menschen (Gewalt gegen Einsatzkräfte)
- Biologische Gefährdungen: nicht gezielte Tätigkeiten (Infektionsgefahren)
- Psychische Belastungsfaktoren: Arbeitsinhalt, Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, Soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung
- Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung: Arbeitsräume, Verkehrswege, Sturz auf Ebene/ Ausrutschen/ Stolpern/ Umknicken oder Fehltreten.
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- Gefährdungen durch Stoffe: Desinfektionsmittel für Hände, Oberflächen, Fahrzeuge, Reinigungsmittel – Lagerung und Anwendung.
Nach der Ermittlung der Gefährdungen kann das Risiko abgeschätzt werden.
- Was ist ein Risiko? Und wie wird es bestimmt?
Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit x Schadensausmaß
Es gibt verschiedene Modelle, die Ihnen dabei helfen können. Zum Beispiel die Risikomatrix nach Nohl.
Die Risikomatrix nach Nohl stellt das Risiko tabellarisch dar. Dabei wird in der Regel auf der x-Achse das Schadensausmaß und auf der y-Achse die Eintrittswahrscheinlichkeit dargestellt.
Schritt 4: Festlegen der Maßnahmen nach dem T-O-P Prinzip
Nach der Risikobewertung werden Maßnahmen nach dem T-O-P- oder S-T-O-P-Prinzip festgelegt.
S – Stopp / Substituieren von Gefahrenquellen: Kann die Gefährdung vollständig ausgeschlossen werden, z. B. indem bestimmte Tätigkeiten nicht mehr oder anders durchgeführt werden?
T – Technische Maßnahmen
O – Organisatorische Maßnahme
P – Personenbezogenen Maßnahme
Wichtig bei der Festlegung von Maßnahmen ist die Zuordnung einer verantwortlichen Person sowie einer zeitlichen Dimension (Frist).
Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen auch umgesetzt werden, ist es sinnvoll, rechtzeitig/frühzeitig mit den Beteiligten und den für bestimmte Punkte verantwortlichen Personen zu sprechen.
Damit ist der theoretische Teil abgeschlossen. Und es geht an die Umsetzung.
Schritte 5, 6 und 7 bei der Gefährdungsbeurteilung Rettungsdienst
Nun folgt die Umsetzung der Maßnahmen.
Und die Überprüfung der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen.
- Konnten die Risiken durch die Umsetzung der Maßnahmen reduziert werden?
Vergessen Sie nicht, die Gefährdungsbeurteilung lebendig zu halten und regelmäßig in Revision zu nehmen.
Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten, besuchen Sie eins unserer folgenden Seminare:
Verantwortliche für die Gefährdungsbeurteilung auf der Wache
Für Personal im Rettungsdienst: Weiterbildung „Arbeitsschutz im Rettungsdienst“
Für Zukünftige Sicherheitsbeauftragte:
Rettungsdienstpersonal: