Verantwortliche technische Führungskraft unterstützt die effektive Arbeitsschutzorganisation
im Unternehmensalltag.
Arbeitsschutz im Unternehmen effektiv und effizient organisieren? Oft gibt es im Alltag hierbei viele Organisations- und Umsetzungsprobleme. Zeit- und möglicher Fachkräftemangel machen es noch schwerer.
Der Geheimtipp ist es eine Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen aufbauen und damit den Arbeitsschutz auf mehrere Schultern zu verteilen. Doch wer ist im Unternehmen für den Arbeitsschutz zuständig? Diese Frage und was eine verantwortliche technische Führungskraft (VtFk) macht, erklären wir in den nächsten Abschnitten.
Wie ist der Arbeitsschutz in Deutschland organisiert?
Grundsätzlich steht an oberster Stelle das Grundgesetz. In zweiter Distanz teilt sich die Gesetzespyramide in zwei Teile auf:
- Die staatliche Seite, die durch die Gewerbeaufsichtsämter bzw. Bezirksregierungen überwacht werden.
- Die andere Seite ist die Versicherungsseite, die durch die DGUV und deren Berufsgenossenschaften und Unfallkassen überwacht werden.
Beide Überwachungsbehörden arbeiten eng zusammen und sind im Sozialgesetzbuch VII geregelt.
Sie haben das Recht ohne Voranmeldungen Begehungen im Unternehmen durchzuführen, Bußgelder zu verhängen und im Falle eines Unfalls Strafverfahren zu veranlassen und den Unternehmer bzw. deren Führungskräfte bei einer Pflichtverletzung oder einem rechtswidrigen Verhalten in Regress zu nehmen.
Unternehmen haben die Pflicht den Arbeitsschutz für alle Beschäftigte im Unternehmen sicherzustellen. Im Alltag wird die Umsetzung meist durch fehlende Organisation, Zeit- und möglichen Fachkräftemangel erschwert.
Unser Geheimtipp: eine Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen aufbauen und damit den Arbeitsschutz auf mehrere Schultern zu verteilen.
Neben der Geschäftsführung, der Fachkraft für Arbeitssicherheit (ab 20 MitarbeiterInnen), dem Betriebsarzt und einem Sicherheitsbeauftragten sind auch verantwortliche technische Führungskräfte in die Arbeitsschutzorganisation eingebunden. Aber Achtung: die Hauptverantwortung trägt der Unternehmer für den Arbeitsschutz im Unternehmen selbst. Dieses ist im Arbeitsschutzgesetz und diversen anderen Vorschriften geregelt.
- § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz
- § 2 DGUV Vorschrift 1 Grundpflichten des Unternehmers
- § 21 SGB VII Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten
Was ist eine Verantwortliche technische Führungskraft (VtFk)?
Jede Führungskraft, die eine Pflichtenübertragung erhalten hat oder als diese eingestellt ist, übernimmt für ihren Zuständigkeitsbereich die Unternehmerpflichten nach Arbeitsschutzgesetz.
Sie ist entsprechend genauso verantwortlich für die komplette Arbeitsschutzorganisation und die Unterweisung der unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie der Unternehmer selbst.
Dieses fängt bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung an und hört bei Kontrollen von Arbeitsvorgängen auf.
Die meisten Führungskräfte sind sich über ihre Verantwortung und Haftung in ihrem Wirkungsbereich nicht bewusst. In unserem zweitägigen Seminar erhalten Sie das komplette Fachwissen um Ihrer Verantwortung gerecht zu werden, um ein Organisationsverschulden oder eine Verkehrssicherungspflichtverletzung zu vermeiden.
Was macht eine Verantwortliche technische Führungskraft (VtFk)?
Ein Unternehmen bestellt eine verantwortliche technische Führungskraft und diese ist im Rahmen der Aufgaben und Tätigkeitsfelder des Unternehmens für die technische Sicherheit bei Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Anlagen verantwortlich.
Kurz gesagt: Verantwortliche technische Führungskräfte sind für die Sicherheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen verantwortlich.
Warum sollte eine Führungskraft kein Sicherheitsbeauftragter sein?
Es gibt Unternehmen, die es sich einfach machen und die Führungskraft als Sicherheitsbeauftragten ausbilden. Dies ist jedoch rechtlich sehr schwierig.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass ein Sicherheitsbeauftragter die verlängerte Hand der Führungskräfte ist, um gezielt auf Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den eigenen Reihen zu sensibilisieren, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden.
Eine Führungskraft als Sicherheitsbeauftragter führt in den meisten Fällen dazu, dass viele Sicherheitsprobleme nicht erkannt werden und Mitarbeiter sich nicht öffnen, um Probleme bekannt zu geben. Die Führungskraft hat häufig keine Zeit, um eine ausführliche Begehung zu machen und entsprechend Sicherheitsmängel frühzeitig zu erkennen. Daher ist es von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nicht gerne gesehen, dass eine Führungskraft auch als Sicherheitsbeauftragter bestellt wird.
Oft kennen die Führungskräfte die genauen Aufgaben für die Bereiche Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nicht. Daher empfehlen wir, dass Führungskräfte eine Weiterbildung im Bereich Arbeitsschutz besuchen.
In unserer Weiterbildung zur verantwortlichen technischen Führungskraft zur Erfüllung der Forderungen nach wiederkehrender Unterweisung (ArbSchG und DGUV 1 § 4) besprechen wir anhand von zahlreichen Beispielen praxisnah die gesetzlichen Grundlagen und den Nutzen der erforderlichen Arbeitsschutzaspekte.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen die Verpflichtungen aus dem Arbeitsschutzgesetz kennen und erfahren, wie sie diese in der Arbeitsumgebung effektiv umsetzen können und Pflichtverletzungen der Vergangenheit angehören. Lernen Sie wie Sie eine effektive Arbeitsschutzorganisation herstellen und Sie notwendige Dokumente als Führungstool einsetzen können, um Unfälle in Ihrem Zuständigkeitsbereich zu vermeiden und zu reduzieren.
Interesse? Hier finden Sie mehr Informationen zu unserem Seminar.