Das Seminar „Brandschutzhelferausbildung“ richtet sich an alle Unternehmen, da ein theoretisches und praktisches Brandschutztraining gesetzlich vorgeschrieben ist.
Brandschutz ist ein komplexer Bereich mit vielen Vorschriften und Details, der genau geplant sein sollte, bestenfalls bevor ein Brand ausbricht. Statistische Ergebnisse zeigen, dass es in deutschen Unternehmen zu oft brennt. Daher ist es sehr wichtig sich als Unternehmen präventiv vorzubereiten und zeitgleich die MitarbeiterInnen im Umgang mit Feuerlöschern zu schulen. Eine Brandschutzunterweisung, als Erklärung wo die Feuerlöscher hängen, reicht nicht aus. Unten in der Auflistung finden Sie die gesetzlichen Vorschriften zur Regelung der Anzahl der Brandschutzhelfer in einem Unternehmen. Mithilfe unserer qualifizierten Brandschutztrainer können ihre MitarbeiterInnen anhand praktischer Übungen eine korrekte Handhabung von Feuerlöschern erlernen und das direkt vor Ort in Ihrem Unternehmen.
Gemäß ASR 2.2 und DGUV V1 müssen ausgebildet werden:
- 5% der Beschäftigten in Betrieben ohne besondere Brandgefährdung (z.B. Büro, Verwaltung)
- 10% der Beschäftigten in allen anderen Betrieben
Striktere Vorschriften gibt es z.B. für:
- Versammlungsstätten (§42 SBauVO)
- Verkaufsstätten (§83 SBauVO)
- Krankenhäusern (ehem. §36 KhBauVO)
- Pflege- und Betreuungseinrichtungen (Punkt 7.2.3 des RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom 17.3.2011)
- Das Fahrpersonal von Kraftomnibussen (§35g StVZO)
Gerne können wir das Brandschutztraining mit einer zertifizierten Erste Hilfe Schulung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen kombinieren.
Unter dem Menüpunkt Kurstermine finden Sie unsere offenen Fortbildungstermine in Mönchengladbach, Grevenbroich, Neuss, Meerbusch, Düsseldorf und Umgebung.
Sie haben Interesse oder Fragen zu unseren anderen Dienstleistungen aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz, Hygiene, Baustellenkoordination und betrieblichem Notfallmanagement? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.